Stifter oder Stifterin werden

Die Stifterinnen und Stifter begründen durch ihre Einzahlung die Stiftung.

Die Höhe des Betrages wird vom Stifter festgelegt und ist Ausdruck der Bewertung des Stiftungszweckes durch den Stifter.

Beiträge und Spenden an die Stiftung sind laut Bescheinigung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur – 10.212/0002-IV/2/2011 gemäß § 4 Abs 4 Z6 lit b EStG steuerlich absetzbare Zuwendungen. Zu den größten Stiftern zählt das Land Oberösterreich.

Spendenkonto:
Kontoinhaber:
Stiftung Lern- u. Gedenkort Schloss Hartheim, Promenade 37, 4021 Linz
IBAN: AT35 5400 0000 0036 0388
BIC: OBLAAT2L

Verpflichtung der Stiftung: Stifterinnen und Stifter werden grundsätzlich zur Jahreshauptversammlung eingeladen. Ein gedruckter Rechenschaftsbericht informiert die Stifterinnen  und Stifter jährlich über die Tätigkeit des Lern- und Gedenkortes. Stifterinnen und Stifter werden zu allen Veranstaltungen persönlich eingeladen und können kostenlos Führungen in Anspruch nehmen.