Hausordnung
Die Hausordnung dient dazu, allen unseren Besucherinnen und Besuchern einen qualitätsvollen und sicheren Aufenthalt im Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim zu ermöglichen. Sie ist daher für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich einzuhalten.
- Der Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim ist unter anderem Gedenkstätte und Friedhof. Entsprechend angepasste Kleidung und gebührendes Verhalten sind selbstverständlich, vor allem Lärmen und Laufen sind zu vermeiden.
- Eltern, Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer oder andere aufsichtspflichtige Begleitpersonen haften für ihre Kinder bzw. anvertrauten Jugendlichen und sind für deren angemessenes Verhalten verantwortlich. Die Aufsichtspflicht liegt prinzipiell bei diesen Begleitpersonen, auch während der Durchführung der pädagogischen Angebote.
- Das empfohlene Mindestalter für einen Gedenkstättenbesuch liegt bei 14 Jahren, das empfohlene Mindestalter für einen Besuch in der Ausstellung bei 10 Jahren.
- Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die Ein- und Durchgänge freizuhalten und auf andere Gruppen und Einzelbesucher Rücksicht zu nehmen.
- Schloss Hartheim ist ein historisches Gebäude, es gibt daher Bereiche, die nicht aktuellen Baunormen entsprechen. Vor allem bei der Benutzung der Stiegenhäuser (steil, schmale Stufen, rutschiger Boden) ist daher besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit geboten.
- Das Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt.
- Das Essen in der Ausstellung sowie das Essen und Trinken in den Räumen des Gedenkbereiches ist untersagt.
- Generell bitten wir die Besucherinnen und Besucher, die Räume und die darin befindlichen Gegenstände mit größtmöglicher Schonung zu behandeln. Verschmutzungen und Beschädigungen sind zu vermeiden. Mutwillige Sachbeschädigungen werden zur Anzeige gebracht.
- Das Telefonieren mit Mobiltelefonen ist in Ausstellung und Gedenkstätte nur im Notfall erlaubt.
- Tiere dürfen nicht in den Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim mitgenommen werden. Davon ausgenommen sind Begleithunde für Menschen mit Behinderung.
- Film- und Fotoaufnahmen für kommerzielle Verwertung bedürfen einer Genehmigung durch die Leitung des Lern- und Gedenkorts Schloss Hartheim.
- Die Zurschaustellung rechtsradikaler bzw. neonazistischer Gesinnung in jedweder Weise, z.B. durch Parolen, Gesten, Kleidung usw. ist im gesamten Gebäude und auf dem Gelände des Lern- und Gedenkorts Schloss Hartheim untersagt. Der Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim behält sich vor, Personen, die entsprechendes Verhalten zeigen, von seinen pädagogischen Angeboten auszuschließen bzw. des Hauses zu verweisen.
- Die Mitnahme bzw. Benutzung von Fahrzeugen aller Art ist im gesamten Gebäude sowie auf dem Friedhofsgelände untersagt. Davon ausgenommen sind Mobilitätshilfen für Menschen mit Behinderung.
- Der Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim ist für Benützer von Rollstühlen durchgängig barrierefrei befahrbar. Mobilitätseingeschränkten Personen steht für die Dauer Ihres Besuchs ein Rollstuhl zur Verfügung, der im Shop bzw. bei der Kassa kostenfrei ausgeliehen werden kann.
- Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
- Beim Ertönen eines akustischen Alarms ist das Gebäude zügig aber ohne Hast über die gekennzeichneten Fluchtwege zu verlassen und den entsprechenden Anweisungen des Personals Folge zu leisten.