Leitbild

Wir empfinden es als unsere Verpflichtung, auf die Spuren der in Schloss Hartheim ermordeten Menschen aufmerksam zu machen, sie zu bewahren, den Opfern mit Respekt und Pietät zu gedenken und die Erinnerung wach zu halten.

Wir betrachten Schloss Hartheim als einen Ort des Gedenkens an die Opfer der NS-Euthanasie und gleichzeitig als einen Ort des Lernens, an dem die historischen Ereignisse für die nachfolgenden Generationen sichtbar und erlebbar werden.

Wir wollen die historischen Ereignisse der NS-Euthanasie, insbesondere die Vorgänge in Hartheim selbst, erforschen, analysieren und dokumentieren. Dabei ist es uns wichtig, den gesellschaftlichen und politischen Voraussetzungen der NS-Euthanasie wirklich auf den Grund zu gehen.

Wir treten den heute in der Medizin, in der Sozial- und Gesundheitspolitik sichtbar werdenden Tendenzen, bestimmten Menschengruppen das Lebensrecht abzusprechen mit aufklärender und bewusstseinsbildender Arbeit entgegen.

Wir sehen die christlich-universalistische Ethik, die auch die Basis des Rechtssystems unserer Gesellschaft bildet und die 1948 verabschiedete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, in der der Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte festgelegt ist, als Fundament und Rahmen unserer Arbeit.

Wir stellen uns der Auseinandersetzung mit der so genannten Bioethik, die mit dem Anspruch antritt, die bislang gültigen ethischen Grundsätze zu ersetzen und beziehen eindeutig Position gegen diese Bestrebungen. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht insbesondere die Situation von ungeborenen, behinderten, kranken und alten Menschen.

Schloss Hartheim ist Mahnung zum Erinnern, wozu menschliches Fehlverhalten in seiner äußersten Dimension führen kann. Schloss Hartheim ist aber auch, basierend auf den Spuren seiner Opfer, Auftrag zur Auseinandersetzung mit der Bedeutung menschlicher Individualität und den Chancen, diese zu leben.