Gründung und Organe
Im Dezember 2004 hat die OÖ. Landesregierung den Beschluss zur Gründung der gemeinnützigen Stiftung „Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim“ gefasst. Die Stiftung (nach dem OÖ. Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl. 31/1988) hat den Zweck, die Arbeit des Lern- und Gedenkorts Schloss Hartheim dauerhaft finanziell abzusichern. Träger des Lern- und Gedenkorts Schloss Hartheim ist der Verein Schloss Hartheim.
Das Kuratorium ist das Kontrollorgan der Stiftung und wird von der Stifterversammlung bestellt. Es bestellt seinerseits den Geschäftsführer der Stiftung, bestimmt über Geschäftsordnung, Stiftungssatzung und allfällige Auflösung der Stiftung. Neben der Leiterin/ dem Leiter umfasst das Kuratorium sechs Vertreterinnen und Vertreter der im OÖ. Landtag vertretenen Parteien, zumindest eine/n Vertreterin bzw. Vertreter jeder Partei, sowie zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter des Vereins Schloss Hartheim und 15 sonstige Mitglieder unter Berücksichtigung der Religionsgemeinschaften und Universitäten. Den Vorsitz führt der Landeshauptmann.
Die rechtliche Gründung erfolgte am 28. Dezember 2004 mit dem Bescheid der Aufsichtsbehörde vom Land Oberösterreich, Abteilung Gewerbe (Aktenzahl Wi(Ge)-830094/4-2004Myh/Ti) und wurde am 14. Juni 2005 im Schloss Hartheim im Rahmen eines feierlichen Festaktes der Öffentlichkeit vorgestellt.