Gedenkbuch Hartheim

I. Ziel

Das Hauptanliegen des Projektes „Gedenkbuch Hartheim“ ist die namentliche Erfassung der in Hartheim ermordeten Menschen. Wir wollen ihnen ihre Identität zurückgeben, sie nicht in der Anonymität verschwinden lassen und den Angehörigen und Nachkommen bei der Suche nach den letzten Spuren ihrer getöteten Verwandten helfen.

Das Projekt wurde mit Unterstützung des Landes Oberösterreich und des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst im Jahr 1998 ins Leben gerufen.

II. Quellen

Während der Nutzung als NS-Euthanasieanstalt (1940–1944) war im Schloss Hartheim ein eigenes Standesamt eingerichtet worden. Ende 1944 wurden sämtliche Unterlagen, die während dieser Zeit entstanden waren, abtransportiert oder vernichtet.

Aus diesem Grund sind wir bei der Erforschung der Opfernamen im Wesentlichen gezwungen, auf vier Typen von Sekundärquellen zurückzugreifen: 1. Unterlagen der Heil- und Pflegeanstalten sofern sie noch vorhanden sind; 2. Aktenmaterial der Nachkriegsprozesse betreffend NS-Euthanasie; 3. Aufzeichnungen von Friedhofsverwaltungen; 4. Dokumente aus den Konzentrationslagern.

III. Forschungsstand

Die Opferzahl von Hartheim wird im Allgemeinen auf etwa 30.000 geschätzt. Obwohl sich diese Zahl auf eine relativ schwache Quellenbasis stützt, wird sie in der wissenschaftlichen Forschung anerkannt. Ziel des Projektes ist, diese Zahl möglichst exakt zu bestätigen oder zu korrigieren. Derzeit sind im Gedenkbuch etwa 23.000 Namen erfasst. Aufgrund der fehlenden Primärquelle ist uns aber völlig bewusst, dass die vollständige Erfassung ein unerreichbares Ziel bleiben wird. Die „T4“-Transporte aus den großen Abgabe-Anstalten konnten bereits fast zur Gänze dokumentiert werden, doch bestehen vor allem bei kleineren Heil- und Pflegeanstalten, die heute teilweise auch nicht mehr existieren, erhebliche Quellenprobleme. Immer wieder tauchen Hinweise auf, dass Menschen direkt von zu Hause abgeholt wurden und kurze Zeit später tot waren. Diese Aussagen konnten bis heute anhand von Quellen nicht belegt werden. Vielfach nennen Forscherinnen und Forscher unterschiedliche Opferzahlen. Eine Erklärung dafür liegt im Heranziehen unterschiedlicher Quellen. Letztlich stellt sich bei manchen vermeintlichen Hartheim-Opfern auch die Frage, ob die Ermordung wirklich in Hartheim stattfand.

IV. Nutzung

Der primäre Adressatenkreis des Gedenkbuches sind einerseits Angehörige von Ermordeten und andererseits Forscherinnen und Forscher. Da im Datenschutzgesetz 2000 die Inhalte von Krankenakten als „sensible Daten“ eingestuft werden, die besonderen Schutz genießen, gibt die Dokumentationsstelle Opfer-Daten grundsätzlich nur an die oben erwähnten Personen weiter. Beim Gedenkbuch Hartheim handelt es sich um eine Datenbank, in der mit unterschiedlichen Kriterien, z.B. nach Familien-Name, Wohn- oder Geburtsort recherchiert werden kann.