Gründung und Organe

Die Oberösterreichische Landesregierung hat im Dezember 2004 den Beschluss zur Gründung der gemeinnützigen Stiftung „Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim“ gefasst.
Diese Stiftung soll nach dem Oberösterreichischen Stiftungs- und Fondsgesetz, Landes-Gesetz-Blatt 31/1988 die Arbeit des Lern- und Gedenkorts Schloss Hartheim dauerhaft finanziell absichern.
Der Träger der Stiftung „Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim“ ist der Verein Schloss Hartheim.

Wie ist die Stiftung organisiert?

Das Kuratorium kontrolliert die Stiftung und wird von der Stifter-Versammlung gewählt.
Das Kuratorium:

  • bestimmt den Geschäftsführer der Stiftung,
  • bestimmt über die Geschäftsordnung der Stiftung,
  • bestimmt die Richtlinien der Stiftung und
  • kann die Stiftung auflösen.

Das Kuratorium besteht aus:

  • dem Leiter oder der Leiterin der Stiftung,
  • 6 Vertretern und Vertreterinnen der politischen Parteien aus dem oberösterreichischen Landtag,
  • mindestens einem Vertreter oder einer Vertreterin aus jeder politischen Partei, auch wenn diese nicht im Landtag vertreten ist,
  • 2 Vertretern oder Vertreterinnen des Vereins Schloss Hartheim und
  • 15 anderen Mitgliedern aus den Bereichen Religionsgemeinschaften und Universitäten.

Der oberösterreichische Landeshauptmann ist der Vorsitzende der Stiftung „Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim“.

Am 28. Dezember 2004 wurde die Stiftung mit einem Bescheid der Aufsichtsbehörde vom Land Oberösterreich, Abteilung Gewerbe, gegründet.
Am 14. Juni 2005 stellte man die Stiftung „Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim“ der Öffentlichkeit feierlich vor.