Gestezahlungen

Eine Gestezahlung ist Geld.
Das erhalten Kinder von Opfern der NS-Euthanasie.
Es ist eine symbolische Wiedergutmachung, die es in Österreich und Deutschland gibt.
Die Beantragung ist in Österreich und Deutschland verschieden geregelt:

Regeln in Österreich

In Österreich gibt es die Gestezahlung wegen aller Menschen, die von den Nationalsozialisten und Nationalsozialistinnen verfolgt wurden.
Auch für Menschen, die in Österreich lange nicht als Opfer anerkannt wurden.
Zum Beispiel:


In Österreich gibt es seit 1995 den Nationalfonds der Republik Österreich für die Opfer des Nationalsozialismus.
Österreich möchte damit vor allem die besondere Verantwortung zeigen, die Österreich gegenüber den Opfern hat.
Der Nationalfonds der Republik Österreich ist im Parlament in Wien.
Die Antrags-Formulare gibt es auf der Internet-Seite des Nationalfonds der Republik Österreich.
Es gibt keine Frist. Man kann immer einen Antrag stellen.

Regeln in Deutschland

In Deutschland gibt es keine zentrale Stelle für Angehörige von Opfern.
Angehörige müssen regionale Stellen kontaktieren.
Seit 1987 bekommen sie Hilfe von der
Arbeitsgemeinschaft Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten.
Diese Arbeitsgemeinschaft hat früher so geheißen:
Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten.

Die Arbeitsgemeinschaft ist ehrenamtlich tätig.

Wenn Sie Informationen zur Gestezahlung in Deutschland möchten,
klicken Sie bitte auf die Internet-Seite der Arbeitsgemeinschaft Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten.

Es gibt keine Frist. Man kann immer einen Antrag stellen.