Hausordnung

Die Hausordnung gilt verpflichtend für alle Besucher und Besucherinnen.
Halten Sie die Hausordnung ein!
Dann haben alle Besucher und Besucherinnen einen guten und sicheren Aufenthalt
im Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim.

  1. Bitte beachten Sie:
    Der Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim ist unter anderem eine Gedenkstätte und ein Friedhof.
    Ihre Kleidung muss passend sein.
    Verhalten Sie sich angemessen.
    Bitte laufen Sie nicht durch das Gebäude und machen Sie keinen Lärm.
  2. Wenn Sie Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen:
    Sie sind für ihre Kinder oder den ihnen anvertrauten Jugendlichen verantwortlich.
    Achten Sie auf das angemessene Verhalten der Kinder und Jugendlichen.
    Das gilt auch, wenn ein Begleiter oder eine Begleiterin den Rundgang leitet.
  3. Für einen Besuch in der Gedenkstätte sollten Sie mindestens 14 Jahre alt sein.
    Für einen Besuch in der Ausstellung sollten Sie mindestens 10 Jahre alt sein.
  4. Bitte halten Sie die Eingänge oder Durchgänge frei und nehmen Sie auf andere Gruppen oder andere Besucher und Besucherinnen Rücksicht.
  5. Schloss Hartheim ist ein historisches Haus.
    Es wurde schon vor langer Zeit gebaut und deshalb gibt es Teile, die nicht den aktuellen Baunormen entsprechen.
    Das heißt: Heute muss man anders bauen.
    Heute muss man mehr Maßnahmen für die Sicherheit einhalten.
    Passen Sie deshalb vor allem bei den Stiegenhäusern auf:
    Sie sind oft steil, die Stufen sind schmal und der Boden ist rutschig.
  6. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude verboten.
  7. In der Ausstellung dürfen Sie nicht essen und in den Gedenkräumen dürfen Sie nicht essen oder trinken.
  8. Bitte machen Sie keinen Schmutz und beschädigen Sie die Räume und Gegenstände nicht.
    Bitte seien Sie vorsichtig mit den Räumen und den Gegenständen. Wenn Sie absichtlich etwas kaputt machen, melden wir das bei der Polizei und Sie bekommen eine Anzeige.
  9. Bitte telefonieren Sie nicht in der Ausstellung und in der Gedenkstätte.
    Das Telefonieren mit Ihrem Mobiltelefon ist nur im Notfall erlaubt.
  10. Tiere sind im Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim verboten.
    Menschen mit Beeinträchtigungen dürfen ihren Begleithund aber mitnehmen.
  11. Wenn Sie Fotos oder Videos für die Weiterverwertung machen wollen, brauchen Sie dafür eine Genehmigung von der Leitung
    des Lern- und Gedenkortes Schloss Hartheim.
  12. Schloss Hartheim ist ein Gedenkort für Opfer der NS-Euthanasie.
    Wenn Sie rechtsradikale oder neo-nazistische Wertvorstellungen haben und diese offen zeigen, können Sie von den Angeboten ausgeschlossen werden.
    Sie müssen vielleicht auch das Gebäude verlassen.
    Das gilt zum Beispiel:
  13. Nehmen Sie keine Fahrzeuge mit. Benutzen Sie im gesamten Gebäude und auf dem gesamten Friedhofsgelände keine Fahrzeuge.
    Das gilt auch für Fahrräder, Roller oder E-Scooter.
    Menschen mit Beeinträchtigungen dürfen ihre Mobilitätshilfen benutzen.
  14. Der gesamte Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim ist für Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen barrierefrei befahrbar.
    Beim Shop oder bei der Kassa gibt es einen Rollstuhl für gehbeeinträchtigte Personen.
    Der Rollstuhl kann für den Besuch kostenlos ausgeliehen werden.
  15. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Lern- und Gedenkortes Schloss Hartheim.
  16. Wenn ein Alarmsignal ertönt, verlassen Sie schnell und ruhig das Gebäude. Nutzen Sie dafür die Fluchtwege. Befolgen Sie die Anweisungen des Personals vom Schloss Hartheim.