Stiftungskapital

Der Ertrag aus dem Stiftungskapital dient ausschließlich zur Finanzierung der Arbeit des Lern- und Gedenkorts Schloss Hartheim.

Für die Aufbringung weiteren Kapitals wendet sich die Stiftung immer wieder unmittelbar an Proponent/innen und Stifter/innen. Hier will die Stiftung insbesondere Personen und Institutionen ansprechen, die ihre soziale Verantwortung in vorbildlicher Weise wahrnehmen.

Finanzielle Mittel sollen auch aus Benefizveranstaltungen, Spendenaktionen und Sponsoring gewonnen werden.

Die Mittel aus Beiträgen und Spenden werden wie folgt verwendet:

  • Erhaltung und Betrieb des Lern- und Gedenkorts
  • Erarbeitung bzw. Weiterentwicklung pädagogischer Vermittlungskonzepte und praktische Vermittlungstätigkeit für verschiedene Zielgruppen wie Schülerinnen und Schüler und Studentinnen sowie Studenten, Sozial- und Gesundheitsberufe etc.
  • Historische Forschung zu Voraussetzungen, Durchführung und Nachwirkungen der nationalsozialistischen Euthanasieprogramme
  • Forschung zur gesellschaftlichen Situation von Menschen mit Behinderung heute, zu den Chancen und Gefährdungen, die sich für diese Personen aus dem wissenschaftlichen und medizinischen Fortschritt ergeben (Stichwort: Gentechnik)
  • Internationale Hartheim Konferenzen
  • Durchführung wissenschaftlicher Symposien
  • Publikation der Ergebnisse der Arbeit des Lern- und Gedenkorts
  • Weiterführung des Hartheimer Gedenkbuches
  • Betreuung von Angehörigen von Euthanasieopfern