| |
>> Im Dezember 2004 hat die OÖ. Landesregierung den Beschluss zur
Gründung der gemeinnützigen Stiftung „Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim“
gefasst. Die Stiftung (nach dem OÖ. Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl. 31/1988)
hat den Zweck, die Arbeit des Lern- und Gedenkortes Schloss Hartheim dauerhaft
finanziell abzusichern. Träger des Lern- und Gedenkortes Schloss Hartheim ist
der Verein Schloss Hartheim.
| |